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Bilanzrecht Kommentar

(apart), Kommentare

Erschienen am 15.03.2024, Auflage: 1/2024
861,35 €
(inkl. MwSt.)

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Bibliografische Daten
ISBN/EAN: 9783083507505
Sprache: Deutsch
Umfang: 4100 S.
Einband: Ringbuch

Beschreibung

Ziele und Zielgruppe Seit dem Wirtschaftsjahr 2010 sind die BilMoG-Regelungen zwingend anzuwenden, durch das MicroBilG sind für nach dem 30. Dezember 2012 liegende Abschlussstichtage Erleichterungen für Kleinstkapitalgesellschaften im Bereich der Rechnungslegung und Offenlegung in Kraft getreten. Unser Bilanzrecht Kommentar begleitet Sie bei der praktischen Umsetzung des geänderten Rechts und bietet Ihnen so die gewohnt fundierte Unterstützung bei Ihrer Aufstellungs-, Beratungs- und Prüfungstätigkeit. Die Schwerpunkte des Kommentars lassen sich wie folgt beschreiben:Einführende Erläuterungen zu Einzel-, Konzernabschluss, Publizität und OffenlegungDetaillierte Kommentierungen der maßgeblichen Vorschriften (§§ 238-339, 342-342e HGB)Ergänzende Kommentierungen der korrespondierenden IASB-RegelungenDie Kommentierungen folgen einem einheitlichen Aufbau, orientiert an der Grundstruktur der einzelnen handelsrechtlichen VorschriftenDie Kommentierungen berücksichtigen umfassend die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs zum Bilanzsteuerrecht sowie die Standards des Deutschen Standardisierungsrates (DSR) und die Stellungnahmen des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW)Der Kommentierung der handelsrechtlichen Vorschrift folgt soweit möglich ein parallel aufgebauter Teil zu den internationalen NormenKünftige aktuelle Entwicklungen werden in einer eigenen Rubrik Aktuelles vorab zusammenfassend dargestelltAktuell in der 115. Aktualisierung (März 2024) u.a.: Ausgehend von der Entwicklung von Kryptowährungen ist in jüngster Zeit der Begriff Token als Bezeichnung für gesonderte Einheiten im Kontext von Kryptowerten, die ihren Inhabern zu einer Handlung auf einer digitalen Ressource, zumeist einer Blockchain, berechtigen, auch für die Bilanzierung relevant geworden. In der Praxis haben sich die unterschiedlichsten Verwendungen herausgebildet, die zunächst - teilweise aber nicht überlappungsfrei - unterschieden werden können in PaymentToken, die die klassischen KryptoWährungen darstellen,InvestmentToken, die konkrete Anteile an Projekten oder sogar Unternehmen mit entsprechender Erfolgsbeteiligung darstellen, undUtilityToken, die i.d.R. nicht auf einer eigenen Blockchain basieren, sondern als Programmcode auf einer bereits existierenden Blockchain geschaffen werden und in den unterschiedlichsten Ausgestaltungsformen existieren. Der BFH hat mit Urteil v. 14.2.2023, IX R 3/23, zumindest für Payment-Token die Eigenschaft eines Wirtschaftsgutes bestätigt.

Autorenportrait

Prof. Dr. Dr. h.c. Jörg Baetge; Prof. Dr. Hans-Jürgen Kirsch; Prof. Dr. Stefan Thiele