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Die Behandlung von steuerlichen Verlustvorträgen im Zusammenhang mit Umstrukturierungen

Erschienen am 19.11.2011, Auflage: 4/2011
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Bibliografische Daten
ISBN/EAN: 9783656060642
Sprache: Deutsch
Umfang: 60 S.
Format (T/L/B): 0.5 x 21 x 14.8 cm
Einband: kartoniertes Buch

Beschreibung

Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,2, Universität Paderborn (Lehrstuhl für Unternehmensrechnung und -besteuerung), Veranstaltung: Seminar zur Unternehmens- und Rentenbesteuerung, Sprache: Deutsch, Abstract: Insbesondere in Zeiten schlechter Konjunktur ergibt sich für Unternehmen die Notwendigkeit zur Zusammenführung bzw. Neuordnung von Geschäftsfeldern. Eine sinnvolle Restrukturierung setzt dabei aus steuerlicher Sicht u. a. voraus, dass bislang entstandene Verluste auch nach der Restrukturierung weiterhin steuerlich genutzt werden können.1 Umstrukturierungen im Unternehmen sind zur Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit und der damit verbundenen Sicherheit von Arbeitsplätzen unerlässlich. Die Steuergesetze enthalten eine ganze Reihe von Einschränkungen, die jedoch grundsätzlich von dem Grundgedanken getragen sind, Umstrukturierungen von Unternehmen und Unternehmensgruppen zu erschweren. Um zu analysieren, welche Umstrukturierungen im Hinblick auf die Verlustnutzung problematisch sind, werden in dieser Arbeit zunächst die wichtigsten Grundlagen des Umwandlungsrechts erläutert. In dem sich anschließenden Hauptteil werden sodann einige Vorüberlegungen angestellt, indem u. a. eine Abgrenzung verschiedener, für diese Arbeit relevanter Rechtsnormen zueinander erfolgt. Der wesentliche Teil widmet sich dann der Darstellung von Umstrukturierungskonstellationen unter dem Gesichtspunkt der Verlustbehandlung. Der Hauptteil gliedert sich strukturell dahingehend, dass unter Variation der Umwandlungsart zunächst Umwandlungen einer Gewinngesellschaft auf eine Verlustgesellschaft und anschließend der umgekehrte Fall in Bezug auf die Behandlung des Verlustvortrags erklärt wird. [.] 1 Vgl. Hierstetter / Schwarz (2002), S. 1963.